EINKAUF
Während der Versicherungsdauer, längstens bis zum Beginn einer Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität oder zum Tod führt, können Sie Ihre Altersleistungen verbessern, indem Sie zusätzliche Einkaufssummen einbezahlen. Diese werden Ihrem Altersguthaben gemäss BVG gutgeschrieben. Ein Einkauf ist jedoch nur möglich, sofern allfällige Vorbezüge für Wohneigentumsförderung bereits zurückbezahlt sind.
Die maximal mögliche Einkaufssumme auf das Alterskonto wird gemäss Anhang A-4 bestimmt. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen dem effektiv vorhandenen und dem maximal möglichen Altersguthaben, berechnet auf der Basis des aktuellen versicherten Jahresgehalts. Die maximale Einkaufssumme reduziert sich um ein allfälliges Guthaben der Säule 3a, soweit es die Grenze von Art. 60a Abs. 2 BVV2 übersteigt.
Die entsprechenden Ausführungen finden Sie im Reglement sowie im Anhang A-4 zum Reglement. Das Dokument steht Ihnen in der Rubrik „Downloads” zur Verfügung.