RENTNER
Kapitalbezug oder Rente
Kapitalbezug oder Rente: angehende Pensionäre überlegen sich mit gutem Grund, ob sie sich zumindest einen Teil ihres Alterskapitals auszahlen lassen und selber anlegen wollen.
Angesichts der Tatsache, dass die gesparten Guthaben häufig mehrere hunderttausend Franken betragen, ist es sinnvoll, die Vor- und Nachteile beider Varianten eingehend abzuwägen. Wichtig ist dabei vor allem, dass Sie sich frühzeitig mit dieser Frage auseinandersetzen, damit Ihnen genügend Zeit für den wichtigen Entscheid bleibt.
Für die Meldung der Pensionierung steht Ihnen in der Rubrik „Downloads” ein Formular zur Verfügung.
Auskunft und Meldepflichten
Jegliche Änderung des Zivilstandes wie Heirat oder Scheidung sowie Todesfälle von Rentenbezügern sind umgehend schriftlich (Mutationsmeldung) zu melden.
Zudem wird alle 2 Jahre ein Lebensnachweis verlangt.