VERSICHERTE
Die berufliche Vorsorge (BVG) ist die zweite Säule unseres Sozialsystems. Sie basiert auf dem Bundesgesetz über die „berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge“, das seit 1985 in der Schweiz in Kraft ist. Als Pensionskasse dient sie dazu, die Fortsetzung des bisherigen Lebensstandards bei Erwerbsausfall für Sie und Ihre Angehörigen zu ermöglichen.
Obligatorisch versichert sind AHV-pflichtige Arbeitnehmer, die
- das 17. Altersjahr vollendet haben,
- ein Jahreseinkommen ab CHF 21’510.– aufweisen und
- das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben.
Im Gegensatz zur 1. Säule (AHV/IV) werden Ihre BVG-Pensionskassenguthaben nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert – Sie bezahlen direkt für Ihre eigene Leistung und sparen auf das Alter hin. Die Beiträge werden meist zu gleichen Teilen durch Sie und Ihren Arbeitgeber bezahlt.